Kommunalsteuererklärungen können und müssen künftig elektronisch übermittelt werden. Durch eine soeben ergangene Verordnung wird die technische Abwicklung der Übermittlung näher geregelt.
Was ist künftig anders?
Durch die Verordnung des Finanzministeriums (BGBl II 2005/257, ausgegeben am 23. 8. 2005) werden die näheren Details über die elektronische Übermittlung von Kommunalsteuererklärungen ausgeführt. Es kommt demnach zu folgenden Vereinfachungen: