Mit 1. 10. 2005 wird erstmals ein österreichweiter Mindestlohntarif für Hausbetreuer in Kraft treten. Dieser gilt allerdings nur für neu abgeschlossene Dienstverträge.
Anwendungsbereich
Der neue Mindestlohntarif gilt für Dienstverhältnisse, die nach dem 30. 9. 2005 abgeschlossen werden und zumindest eine der folgenden Aufgaben zum Gegenstand haben: