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Keine analoge Anwendung von Kollektivverträgen auf verwandte Branchen

RechtsprechungPVP 2005, 16 Heft 7 v. 20.7.2005

Eine analoge Anwendung von Kollektivverträgen auf Dienstverhältnisse "verwandter Branchen", die keinem Kollektivvertrag unterliegen, kommt nicht in Betracht.

OLG Wien 29. 9. 2004, 8 Ra 130/04b

Sachverhalt

In einem Betrieb, der keinem Kollektivvertrag unterlag, stellte sich die Frage, ob von einem "kollektivvertragsfreien" Bereich auszugehen ist oder ob es geboten ist, den Kollektivvertrag einer artverwandten Branche sinngemäß anzuwenden.

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