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Berechnungsgrundlage der Urlaubsersatzleistung bei Altersteilzeit

RechtsprechungPVP 2005, 14 Heft 7 v. 20.7.2005

Hat ein früher vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Rahmen einer Altersteilzeit 20 Wochenstunden gearbeitet und dafür 75 % seines früheren Entgelts erhalten, ist bei Beendigung des Dienstverhältnisses die Urlaubsersatzleistung auch für Urlaubsjahre vor der Altersteilzeit nicht auf Vollzeitbasis, sondern nur auf Basis des 75%igen Entgelts zu berechnen.

OGH 4. 5. 2005, 8 ObS 4/05d

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