Eine analoge Anwendung von Kollektivverträgen auf Dienstverhältnisse "verwandter Branchen", die keinem Kollektivvertrag unterliegen, kommt nicht in Betracht.
OLG Wien 29. 9. 2004, 8 Ra 130/04b
Sachverhalt
In einem Betrieb, der keinem Kollektivvertrag unterlag, stellte sich die Frage, ob von einem "kollektivvertragsfreien" Bereich auszugehen ist oder ob es geboten ist, den Kollektivvertrag einer artverwandten Branche sinngemäß anzuwenden.