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Probezeit im Gastgewerbe

RechtsprechungPVP 2005, 19 Heft 5 v. 20.5.2005

Die Vereinbarung einer 14 Tage übersteigenden Probezeit mit einem Arbeiter ist im Bereich des Gastgewerbe- Kollektivvertrages jedenfalls unzulässig.

OGH 17. 2. 2005, 8 ObA 124/04z

Sachverhalt

Mit einer Arbeitnehmerin, auf deren Dienstverhältnis der Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe anzuwenden ist, wurde am 12. 1. 2004 ein Dienstverhältnis begründet, das mit 29. 2. 2004 befristet war. Überdies wurde eine 1-monatige Probezeit (bis zum 11. 2. 2004) vereinbart.

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