Die Vereinbarung einer 14 Tage übersteigenden Probezeit mit einem Arbeiter ist im Bereich des Gastgewerbe- Kollektivvertrages jedenfalls unzulässig.
OGH 17. 2. 2005, 8 ObA 124/04z
Sachverhalt
Mit einer Arbeitnehmerin, auf deren Dienstverhältnis der Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe anzuwenden ist, wurde am 12. 1. 2004 ein Dienstverhältnis begründet, das mit 29. 2. 2004 befristet war. Überdies wurde eine 1-monatige Probezeit (bis zum 11. 2. 2004) vereinbart.