Die Maluspflicht wird durch eine Wiedereinstellungszusage oder Wiedereinstellungsvereinbarung nur dann vermieden, wenn der Zeitpunkt der geplanten Wiedereinstellung von vornherein feststeht und es in der Folge auch tatsächlich zur Wiedereinstellung kommt.
Malus
Wird das Dienstverhältnis eines mindestens 50-jährigen Dienstnehmers nach zumindest 10-jähriger Dienstzeit durch