Eine neue Verordnung des Finanzministeriums legt fest, welche Daten im Lohnkonto enthalten sein müssen. Zu beachten ist, dass auch einige steuerfreie Bezugsarten über das Lohnkonto laufen müssen.
Lohnkontenverordnung 2005
Das Finanzministerium hat nun per Verordnung (Lohnkontenverordnung 2005, BGBl II 2005/116) ausdrücklich festgelegt, welche Daten im Lohnkonto anzuführen sind.