Durch eine Gesetzesnovelle zum EStG soll die Besteuerung von Trinkgeldern generell entfallen. Die geplante Steuerbefreiung bezieht sich neben der Lohn- bzw Einkommensteuer auch auf DB, DZ und Kommunalsteuer und wird rückwirkend ab dem Jahr 1999 anzuwenden sein.
Gesetzesnovelle zum EStG
Eine bereits vom Parlament beschlossene Gesetzesnovelle sieht die generelle Steuerbefreiung von Trinkgeldern vor.1)