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Keine einseitige Kürzung der Karenz durch Elternteilzeit

Für die PraxisPVP 2005, 15 Heft 5 v. 20.5.2005

In Zusammenhang mit dem Thema Elternteilzeit stellt sich in Betrieben vermehrt die Frage, ob ein Elternteil, der an sich noch in (Voll-)Karenz ist und vorzeitig wieder arbeiten möchte, das einseitige Recht hat, eine ursprünglich bekannt gegebene Karenz „abzubrechen“ und stattdessen in Elternteilzeit zu gehen.

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