Die Lohnsteuerrichtlinien, die als wichtige Auslegungshilfe für lohnsteuerliche Fragen dienen, wurden vom Finanzministerium im Rahmen der „laufenden Wartung 2004“ ergänzt und überarbeitet. Dabei wurden die Änderungen durch das Steuerreformgesetz 2005, die höchstgerichtliche Rechtsprechung und Teile des Lohnsteuerprotokolls 2004 berücksichtigt.