Die Rechtmäßigkeit der Höhe des IESG-Zuschlags wird derzeit vom VfGH geprüft. Chancen auf die Rückerstattung allenfalls zu hoher IESG-Zuschläge haben nur jene Dienstgeber, deren Beschwerde spätestens am 27. 9. 2005 beim VfGH anhängig gemacht wurde.
Die Rechtmäßigkeit der Höhe des IESG-Zuschlags wird derzeit vom VfGH geprüft. Chancen auf die Rückerstattung allenfalls zu hoher IESG-Zuschläge haben nur jene Dienstgeber, deren Beschwerde spätestens am 27. 9. 2005 beim VfGH anhängig gemacht wurde.