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Rückerstattung des IESG-Zuschlags

Neue Gesetze und ErlässePVP 2005, 5 Heft 10 v. 20.10.2005

Die Rechtmäßigkeit der Höhe des IESG-Zuschlags wird derzeit vom VfGH geprüft. Chancen auf die Rückerstattung allenfalls zu hoher IESG-Zuschläge haben nur jene Dienstgeber, deren Beschwerde spätestens am 27. 9. 2005 beim VfGH anhängig gemacht wurde.

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