Ein Gesetzesentwurf zu einem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005 sieht die rückwirkende Aufhebung der Vollversicherung für echte Ferialpraktikanten ab 1. 9. 2005 vor.
Ein Gesetzesentwurf zu einem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005 sieht die rückwirkende Aufhebung der Vollversicherung für echte Ferialpraktikanten ab 1. 9. 2005 vor.