In einem aktuellen Gesetzesentwurf ist die künftige Verpflichtung des Dienstgebers vorgesehen, die SV-Anmeldungen "spätestens bei Arbeitsantritt" zu erstatten.
Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005
Ein bereits im Sozialausschuss beschlossener Gesetzesentwurf für ein Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005 (Regierungsvorlage vom 27. 9. 2005, 1111 BlgNR 22. GP) enthält die Verpflichtung zur sozialversicherungsrechtlichen Anmeldung bereits bei Arbeitsantritt.