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Gewerberechtlicher Geschäftsführer und Arbeiterstatus

GastbeitragDr. Thomas RauchPVP 2004, 8 Heft 9 v. 20.9.2004

Ein Gewerbeinhaber kann für die Ausübung seines Gewerbes einen Geschäftsführer bestellen, der für die gewerberechtlichen Belange verantwortlich ist. In der Praxis taucht oftmals die Frage auf, ob ein solcher gewerberechtlicher Geschäftsführer im Arbeiterstatus geführt werden kann.

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