Die in der Praxis immer beliebter werdenden Formen flexibler Beschäftigungsverhältnisse werfen nicht nur im Abgabenrecht, sondern auch im Exekutionsrecht zahlreiche Fragen auf. Im Mittelpunkt steht bei Pfändungen vor allem die Frage, ob derartigen „freien Mitarbeitern“ ein Existenzminimum zusteht oder ob ihre Honoraransprüche unbeschränkt gepfändet werden können.