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Provisionsspitze keine SV-rechtliche Sonderzahlung

RechtsprechungPVP 2004, 22 Heft 8 v. 20.8.2004

Hängt das Entstehen des Provisionsanspruches nur von der Tätigung laufender Umsätze und nicht von der Erfüllung weiterer Bedingungen ab, sind in der Sozialversicherung nicht nur die monatlich akontierten Beträge, sondern auch die quartalsweise oder jährlich abgerechneten Provisionsspitzen als laufende Bezüge zu behandeln.

VwGH 26. 5. 2004, 2000/08/0152

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