Im Rahmen einer Gleitzeitregelung entstandene und nicht ausgeglichene Zeitguthaben sind nicht aufzurollen, sofern das Guthaben keinem bestimmten Beitragszeitraum zugeordnet werden kann. Die finanzielle Abgeltung solcher Zeitguthaben ist beitragsrechtlich im Regelfall als laufender Bezug dem Beitragszeitraum der Auszahlung zuzuordnen.
VwGH 21. 4. 2004, 2001/08/0048