vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unwirksamkeit kurzer Verfallsfristen im Dienstvertrag

RechtsprechungPVP 2004, 23 Heft 5 v. 20.5.2004

Die einzelvertragliche Vereinbarung einer Verfallsklausel für Ansprüche aus dem Dienstvertrag ist zwar grundsätzlich zulässig, jedoch darf die Verfallsfrist nicht unangemessen kurz sein. Die im konkreten Fall vereinbarte 1-monatige Verfallsfrist ist jedenfalls zu kurz bemessen und daher unwirksam.

OGH 23. 1. 2004, 8 ObA 42/03i

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!