Auch wenn die laut Kollektivvertrag zweimal jährlich zustehenden Sonderzahlungen (Urlaubsbeihilfe und Weihnachtsremuneration) gemäß dem Dienstvertrag monatlich anteilig ausbezahlt werden, bleibt die Qualifikation als Sonderzahlung erhalten.
VwGH 18. 2. 2004, 2001/08/0004