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Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag ab 2005

Neue Gesetze und ErlässePVP 2004, 6 Heft 12 v. 20.12.2004

Soeben wurden die für das Kalenderjahr 2005 gültigen Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag (DZ) bekannt gegeben. In Oberösterreich und in der Steiermark sinkt der DZ jeweils um 0,02 %-Punkte, in den übrigen Bundesländern bleibt er unverändert.

Übersicht über den DZ ab 2005

Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ = Kammerumlage II) beträgt im Jahr 2005 (im Vergleich zu 2004):

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