Die Höchstgrenze für den Sachbezugswert bei Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges wird ab 1. 1. 2005 auf € 600,- angehoben.
Die Höchstgrenze für den Sachbezugswert bei Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges wird ab 1. 1. 2005 auf € 600,- angehoben.