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Zuschuss zur Entgeltfortzahlung ab 2005 auch bei Krankheit

Neue Gesetze und ErlässePVP 2004, 5 Heft 12 v. 20.12.2004

Nach einer von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesänderung sollen Unternehmen bis 50 Mitarbeiter ab 2005 nicht nur für Arbeits- und Freizeitunfälle, sondern auch bei längerer Krankheit (mehr als 10 Tage) einen 50 %igen Zuschuss zur Entgeltfortzahlung erhalten.

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