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Lohnpfändungswerte für 2005

Neue Gesetze und ErlässePVP 2004, 7 Heft 12 v. 20.12.2004

Die neuen Existenzminimumbeträge für das Kalenderjahr 2005 stehen fest. Der monatliche allgemeine Grundbetrag für die Lohnpfändung erhöht sich mit 1. 1. 2005 von bisher € 653,- auf € 662,-.

Lohnpfändungswerte für 2005

Der Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende wurde für das Kalenderjahr 2005 mit € 662,99 festgelegt. Daraus leiten sich für 2005 folgende Lohnpfändungswerte ab:

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