Wird jemand während der Elternkarenz in einem geringfügigen Dienstverhältnis beim selben Dienstgeber beschäftigt, bestehen 2 getrennte Dienstverhältnisse nebeneinander. Es ist daher denkbar, dass das karenzierte Dienstverhältnis im alten Abfertigungssystem verbleibt und das geringfügige Dienstverhältnis dem neuen Abfertigungssystem unterliegt.