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Abfertigung „Neu“ bei geringfügiger Beschäftigung während der Elternkarenz

Neue Gesetze und ErlässePVP 2004, 8 Heft 12 v. 20.12.2004

Wird jemand während der Elternkarenz in einem geringfügigen Dienstverhältnis beim selben Dienstgeber beschäftigt, bestehen 2 getrennte Dienstverhältnisse nebeneinander. Es ist daher denkbar, dass das karenzierte Dienstverhältnis im alten Abfertigungssystem verbleibt und das geringfügige Dienstverhältnis dem neuen Abfertigungssystem unterliegt.

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