Die auf Verlangen dem Arbeitgeber vorzulegende Krankenstandsbestätigung muss einen Hinweis auf die Dauer der Arbeitsunfähigkeit enthalten. Übermittelt ein Arbeitnehmer eine unvollständige Bestätigung und kommt er der darauf folgenden Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage einer vollständigen Bestätigung nicht nach, verliert er für die Dauer der Säumnis seinen Entgeltanspruch.
OGH 15. 4. 2004, 8 ObA 27/04k