Hat ein als Bauleiter beschäftigter Arbeitnehmer entgegen einer ausdrücklichen Dienstanweisung, dass facheinschlägige Nebentätigkeiten und private Datentransfers untersagt sind, eine sehr umfangreiche Nebentätigkeit während der Arbeitszeit entfaltet (Bauvorhaben für andere Firmen) und dabei in erheblichem Umfang Betriebsmittel des Arbeitgebers verwendet (E-Mail, Drucker), ist eine fristlose Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit berechtigt.