Nach dem Kollektivvertrag für Versicherungsangestellte im Außendienst besteht für die ersten 6 Monate überhaupt kein Anspruch auf Sonderzahlungen. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer, die nur 6 Monate beschäftigt waren, als auch für jene Arbeitnehmer, die länger als 6 Monate beschäftigt waren.
OGH 16. 7. 2004, 8 ObA 73/04z