Ab 1. 9. 2004 sind Zukunftssicherungsmaßnahmen, die durch einen Vorausverzicht auf eine Ist-Lohnerhöhung finanziert werden, voll beitragspflichtig. (Mitteilung der Gebietskrankenkassen)
Ansicht des VwGH
Der Verwaltungsgerichtshof hat vor kurzer Zeit zur Umwandlung einer Ist-Lohnerhöhung in eine Zukunftssicherung Folgendes klargestellt: