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Wartefrist für Sonderzahlung bei Versicherungsangestellten (Außendienst)

RechtsprechungPVP 2004, 19 Heft 11 v. 20.11.2004

Nach dem Kollektivvertrag für Versicherungsangestellte im Außendienst besteht für die ersten 6 Monate überhaupt kein Anspruch auf Sonderzahlungen. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer, die nur 6 Monate beschäftigt waren, als auch für jene Arbeitnehmer, die länger als 6 Monate beschäftigt waren.

OGH 16. 7. 2004, 8 ObA 73/04z

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