Wenn ein Arbeitnehmer Firmeneigentum schuldhaft beschädigt (zB einen Firmenwagen), stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Arbeitnehmer dafür zur Verantwortung gezogen werden kann. In Fällen einer dienstlich verursachten Schädigung ist die Haftung des Arbeitnehmers meist stark eingeschränkt.