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Nachweis der Voraussetzungen für den halben Pkw-Sachbezugswert

Neue Gesetze und ErlässePVP 2004, 6 Heft 11 v. 20.11.2004

Als Beweismittel dafür, dass die Privatfahrten im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 km pro Monat betragen, kommen auch Tourenpläne in Betracht. (Lohnsteuer-Protokoll 2004)

Halber Pkw-Sachbezugswert

Wird das firmeneigene Kfz nachweislich im Jahresdurchschnitt für Privatfahrten nicht mehr als 500 Kilometer monatlich benützt, ist der Sachbezugswert im halben Betrag anzusetzen (0,75 % anstelle von 1,5 % von den Anschaffungskosten).

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