Als Beweismittel dafür, dass die Privatfahrten im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 km pro Monat betragen, kommen auch Tourenpläne in Betracht. (Lohnsteuer-Protokoll 2004)
Halber Pkw-Sachbezugswert
Wird das firmeneigene Kfz nachweislich im Jahresdurchschnitt für Privatfahrten nicht mehr als 500 Kilometer monatlich benützt, ist der Sachbezugswert im halben Betrag anzusetzen (0,75 % anstelle von 1,5 % von den Anschaffungskosten).