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Abgabenrechtliche Behandlung nicht konsumierter „Postensuchtage“

Neue Gesetze und ErlässePVP 2004, 7 Heft 11 v. 20.11.2004

Die finanzielle Abgeltung nicht konsumierter „Postensuchtage“ bei DV-Ende ist nach Ansicht des Finanzministeriums steuerlich wie eine Urlaubsersatzleistung zu behandeln. Der laufende Teil ist somit als laufender Bezug und der Sonderzahlungsteil als sonstiger Bezug zu versteuern. (Lohnsteuer-Protokoll 2004)

Was sind „Postensuchtage“?

Bei Kündigung durch den Arbeitgeber1)1) Achtung: Manche Kollektivverträge sehen einen Anspruch auf Freizeitgewährung auch bei einvernehmlicher Auflösung oder Selbstkündigung des Arbeitnehmers vor. Günstigere KVRegelungen sind daher stets zu beachten. ist dem Arbeitnehmer

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