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Sachbezug bei mehreren Kraftfahrzeugen

Neue Gesetze und ErlässePVP 2004, 4 Heft 11 v. 20.11.2004

Wenn der Arbeitnehmer mehrere firmeneigene Autos bzw Motorräder privat nutzen kann, ist ein Sachbezugswert für jeden einzelnen Pkw bzw jedes einzelne Motorrad anzusetzen. (Lohnsteuer-Protokoll 2004)

Privatnutzung von Firmen-Kfz

Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für private Fahrten (einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) zu benützen, liegt ein abgabepflichtiger Sachbezug vor.

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