Vor der Sommerpause hat der Gesetzgeber eine Novelle des BUAG, des BSchEG und des LSD-BG beschlossen (187/BNR vom 7. 7. 2026). Die beiden wesentlichen Punkte dieser Änderungen sind einerseits die Bestimmungen zum Geltungsbereich des BUAG und des BSchEG im Bereich der Metalltechnik sowie einer allgemeinen Änderung im BSchEG und andererseits eine Neuregelung der Bestimmungen zur Bau-ID, mit denen die Änderungen im LSD-BG in einem Zusammenhang stehen.

