Bei der Feststellung der Pflichtversicherung von Pflegefachkräften beschäftigt Gerichte und Behörden unter anderem die Frage, ob Arbeitsvermittlung oder Arbeitskräfteüberlassung vorliegt. In einem aktuellen Fall ist die Dienstnehmereigenschaft einer Pflegerin strittig, die über Vermittlung einer GmbH Tätigkeiten im Bereich der Personenpflege für pflegebedürftige Personen durchführte. Am Prüfstand steht die Geldstrafe des Geschäftsführers, weil die Pflegerin nicht bei der ÖGK zur Pflichtversicherung angemeldet wurde (VwGH 28. 1. 2026, Ra 2025/08/0087).

