Beginnend mit der Budgetrede des Finanzministers am 10. 6. 2026 wurden die geplanten gesetzlichen Änderungen durch ein Budgetbegleitgesetz 2027–2028 mit einer sehr kurzen Begutachtungsfrist für die Öffentlichkeit auf den Weg gebracht. Im Zuge der parlamentarischen Behandlung wurden die ohnehin schon einschneidenden Änderungen durch einen Abänderungsantrag im Budgetausschuss, eingebracht am 30. 6. 2026, noch verstärkt. Im folgenden Beitrag habe ich die für die Personalverrechnung relevanten Änderungen des am 8. 7. 2026 beschlossenen Budgetbegleitgesetzes (BBG) 2027–2028 (BNR 198) und die ebenfalls am 8. 7. 2026 beschlossene Änderung zum Dienstgeberabgabegesetz (BNR 199) zusammengestellt.

