Der Reigen der für die Personalverrechnung relevanten gesetzlichen Änderungen im Jahr 2026 wurde durch das Budgetmaßnahmengesetz (BGBl I 2026/43, ausgegeben am 30. 6. 2026) eingeleitet und zwar, wie Sie im Weiteren noch lesen werden, rechtzeitig, um den 2. Teil der „Kaufkraftsicherungsprämie“ in Betrieben, die dem Kollektivvertrag für die Metallindustrie unterliegen, im Juli 2026 abgabenrechtlich sicher abrechnen zu können.

