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Lohnnebenkostenpflicht bei Entgelt von dritter Seite

RechtsprechungSteuerrechtStefan SchusterPV-Info 2026, 33 - 34 Heft 7 und 8 v. 10.7.2026

Immer wieder kommt es vor, dass im Konzern verflochtene Gesellschaften Aktien- oder Stock-Option-Programme für mehrere Konzerngesellschaften ausloben. Im vom VwGH (15. 12. 2025, Ra 2024/15/0044) zu entscheidenden Fall hat die Großmuttergesellschaft Beteiligungen der Geschäftsleitung der Enkelgesellschaft zugesagt. Neben der steuerrechtlichen Auswirkung stellte sich die Frage, ob und bei wem eine Lohnnebenkostenpflicht (DB, DZ) vorliegt.

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