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Monatliche Akontierung von Sonderzahlungen

RechtsprechungSteuerrechtMonika KuneschPV-Info 2026, 27 - 28 Heft 7 und 8 v. 10.7.2026

In Österreich gebühren Sonderzahlungen regelmäßig zwei Mal pro Jahr. Das hat zum einen den Vorteil, dass diese Bezüge als sonstige Bezüge einer begünstigten Besteuerung unterliegen, zum anderen aber den Nachteil, dass Arbeitnehmer in zehn Monaten des Jahres relativ gesehen weniger verdienen. Der Versuch eines Arbeitgebers, durch Akontozahlungen auf die Sonderzahlungen diesen Minderverdienst in den Nicht-Sonderzahlungsmonaten auszugleichen, ist allerdings gescheitert. Das BFG folgte dem Finanzamt und kam zum Ergebnis, dass in diesem Fall die Steuerbegünstigung verloren geht, weil das Erfordernis der tatsächlich deutlichen von den laufenden Bezügen getrennten Auszahlung nicht erfüllt war (BFG 26. 3. 2026, RV/3100719/2020).

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