Der VwGH hatte sich in seiner Entscheidung Ra 2025/11/0035 vom 12. 2. 2026 mit der Beweiskraft von Arbeitszeitaufzeichnungen in Krankenanstalten auseinanderzusetzen. Konkret ging es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Dienstgeber im Verwaltungsstrafverfahren nachweisen kann, dass die durch ein Stechuhr-Kontrollsystem erfassten Zeiten nicht den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten entsprechen.

