Bei Abfindungszahlungen aus einem deutschen Arbeitsverhältnis bei einer in Österreich steuerrechtlich ansässigen Person stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang diese Zahlung eine steuerrechtlich begünstigte Abfertigung darstellt. Besonders spannend ist diese Frage, wenn sich die Dienstzeiten auf Perioden mit und ohne BMSVG-Pflicht beziehen, die das BFG (25. 2. 2026, RV/3100205/2024) zu beurteilen hatte.

