Rechtsgeschäftlichen Erklärungen kann im Arbeitsleben eine entscheidende Rolle zukommen. Oftmals erfolgen sie in persönlicher Anwesenheit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder über interne elektronische Systeme (zB Urlaubsvereinbarung). Fragen zur Zustellung rechtsgeschäftlicher Erklärungen stellen sich in der Praxis vor allem bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer aus Sicht des Arbeitgebers „abgetaucht“ ist.

