Seit dem Erkenntnis des VwGH vom 29. 5. 2024, Ro 2022/15/0019, herrscht in der Personalverrechnungspraxis erhebliche Unsicherheit darüber, unter welchen Voraussetzungen bei länger andauernden Einsätzen noch eine Bau- oder Montagetätigkeit iSd § 3 Abs 1 Z 16b EStG vorliegt. Besonders ausgeprägt war diese Unsicherheit in der Arbeitskräfteüberlassungsbranche (vgl Rothe, Dienstort, Dienstreise und Arbeitskräfteüberlassung – Ansprüche nach KVAÜ abgabepflichtig? PV-Info 10/2025, Seite 2 ff). Offenbar ist diese Problematik auch beim BMF angekommen, das sich nunmehr veranlasst gesehen hat, durch Beantwortung einer Anfrage Klarheit zu schaffen.

