Das Schweizer Pensionssystem baut auf einem Drei-Säulen-Modell auf (staatlich, betrieblich, privat). Ein nicht unüblicher Sachverhalt ist, dass Arbeitnehmer vor einem regulären Auszahlungsereignis ihre Erwerbstätigkeit in der Schweiz beenden und eine Abfindungszahlung aus der Schweizer Pensionskasse erhalten. Unter welchen Umständen eine derartige Abfindungszahlung einer begünstigten Besteuerung in Österreich unterliegt, hatte das BFG (29. 9. 2025, RV/1100138/2019) zu entscheiden, wobei das Gericht bislang dazu ergangene höchstgerichtliche Rechtsprechung anwendete.

