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EuGH-Urteil zu Multi-State Workers: Drittlandzeiten zählen bei der 25%-Grenze mit!

PV InternationalSteuerrechtMonika KuneschPV-Info 2026, 27 - 28 Heft 5 v. 10.5.2026

Für die Personalverrechnung bringt ein wegweisendes Urteil des EuGH vom 11. 12. 2025, GKV-Spitzenverband, C-743/23, eine wesentliche Klarstellung bei der Beurteilung grenzüberschreitender Sachverhalte. Es geht um die zentrale Frage, welches Sozialversicherungsrecht bei einer Beschäftigung in mehreren Staaten (sogenannte Multi-State Workers nach VO [EG] 883/2004) zur Anwendung kommt. Die wichtigste Neuerung für die Praxis: Bei der Berechnung, ob ein Arbeitnehmer einen „wesentlichen Teil“ (mindestens 25 %) seiner Tätigkeit im Wohnsitzstaat ausübt, muss ab sofort die weltweite Arbeitszeit – inklusive Arbeitszeiten in Drittstaaten – berücksichtigt werden.

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