Ein eigenmächtiger zweiwöchiger Urlaubskonsum stellt einen Grund dar, der den Arbeitgeber zur sofortigen Auflösung des Lehrverhältnisses berechtigt (§ 15 Abs 3 lit e BAG). Der Arbeitgeber kann die Entlassung jedenfalls so lange aussprechen, wie der Lehrling der Arbeit unbegründet fernbleibt (OGH 27. 11. 2025, 8 ObA 46/25k).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

