Wieder eine spannende Entscheidung des OGH zum Dauerbrenner Elternteilzeit: In seiner Entscheidung vom 19. 2. 2026, 9 ObA 4/26t, befasste sich der OGH mit der Frage, ob eine Änderung „nur“ der Lage der Arbeitszeit bei freier Arbeitszeiteinteilung eine Elternteilzeit nach dem Väterkarenzgesetz (VKG) begründet und folglich dadurch der besondere Kündigungsschutz nach dem VKG ausgelöst wird.

