Ein Allgemeinplatz für die Abgabe von Steuererklärungen ist, dass Lohnzettel von verschiedenen Arbeitgebern, die parallele Zeiträume umfassen, eine Pflichtveranlagung auslösen. Allerdings ist das nicht in jedem Fall die rechtliche Konsequenz, wie dies das BFG erkannte (1. 7. 2025, RV/6100318/2024).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

