vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Berechnung der Dienstjahre für ein Jubiläumsgeld

RechtsprechungSteuerrechtThomas RauchPV-Info 2026, 20 - 21 Heft 3 v. 10.3.2026

Bei einer Beschäftigung von 1. 9. 1989 bis 31. 8. 2024 hat das Arbeitsverhältnis exakt 35 Jahre gedauert. Sieht der auf das Arbeitsverhältnis anzuwendende Kollektivvertrag ein Jubiläumsgeld „zum 35-jährigen Dienstjubiläum“ vor und ist strittig, ob für den Anspruch auf das Jubiläumsgeld der Jahrestag des Eintritts (das wäre hier der 1. 9. 2024) im aufrechten Arbeitsverhältnis erreicht werden muss, so sind die Regelungen des Kollektivvertrags zum Jubiläumsgeld auszulegen. Die dem normativen Teil eines Kollektivvertrags angehörenden Regelungen (wie etwa die Bestimmungen zum Jubiläumsgeld) sind nach den Grundsätzen der §§ 6 und 7 ABGB, also nach der eigentümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang und der Absicht des Gesetzgebers, auszulegen. Enthält der Kollektivvertrag keine eindeutige Festlegung zur strittigen Frage, so ist das allgemeine Verständnis eines Jubiläumsgeldes zu prüfen. Demnach geht es um die Anerkennung und Belohnung der Betriebstreue und nicht um einen bestimmten Tag (wie etwa bei einem Geburtstag). Aus § 19c Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten des Metallbereichs geltenden Fassung (im Folgenden: KV) ergibt sich (nach den angesprochenen Grundsätzen), dass für den Anspruch auf das Jubiläumsgeld die exakte vorgesehene Dauer ausreicht und nicht der Jahrestag des Eintritts erreicht werden muss (OGH 25. 6. 2025, 9 ObA 24/25g).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!